Tipps für den Ernstfall

Bei einem Fall gibt es allgemein einiges zu beachten. Wir haben für Sie die wichtigsten Anhaltspunkte zusammengestellt.

Hierzu zählt als erster Punkt zunächst die Beweissicherung. Für die spätere Schadensabwicklung sind viele Informationen erforderlich. Gehen Sie am besten wie folgt vor:

  • Erstellen Sie verschiedene Fotos vom Unfallort und aller beteiligten Autos.
  • Fertigen Sie zusätzlich Detailaufnahmen von dem Unfallschaden an.
  • Skizzieren Sie den Ablauf des Unfalls. Berücksichtigen Sie hier insbesondere Bremsspuren.

 

Falls Personen zu Schaden gekommen sind oder von einem hohen Sachschaden auszugehen ist, rufen Sie bitte die Polizei. Dies ist darüber hinaus erforderlich, wenn der Verdacht auf mögliche Straftaten gegeben ist (Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogenmissbrauch) oder der Unfallgegner sich nicht kooperativ verhält..

 

Notieren Sie sich folgende Informationen:

  • amtliche Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.
  • Namen, Anschrift und Kontaktdaten des Unfallgegners.
  • Versicherung und ggf. die Versicherungsnummer des Unfallgegners.
  • Namen und Kontaktdaten von möglichen Augenzeugen.

 

Ist der Sachverhalt eindeutig und handelt es sich hierbei um einen nicht von Ihnen verschuldeten Unfall, so kommt immer die Versicherung des Unfallgegners für die gesamte Abwicklung auf. Darunter fallen unter anderem auch die Kosten für einen Kfz-Gutachter, rechtlichen Beistand, Ersatzwagen und letztendlich natürlich auch die Reparatur und der Schadensausgleich Ihres Fahrzeuges an. Hier besteht Ihrerseits die Verpflichtung, dass nur zwingend notwendige Kosten verursacht werden dürfen. Dies ist beispielsweise die Anmietung eines überteuerten Mietwagens. Ihnen stehen als Geschädigter nachfolgende Ansprüche in solch einem Fall zu:

 

 

  • freie und uneingeschränkte Wahl eines Sachverständigen.
  • freie Wahl eines rechtlichen Beistandes.
  • freie Wahl der Reparaturwerkstatt.
  • alternativ Erstattung der ermittelten Reparaturkosten - allerdings ohne Mehrwertsteuer.
  • Anspruch auf einen Ersatzwagen oder eine entsprechende Entschädigung.

 

 

Falls der Unfallschaden die sogenannte Bagatellschadensgrenze in Höhe von ca. 750 € übersteigt, reguliert die Versicherung die entstandenen Kosten und Aufwendungen. Natürlich nur, wenn Sie ihrer Pflicht zur Schadenminderung nachkamen.