Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten die Grundlage für den Nachweis des Schadens. Sie sind der Herr des Geschehens und es ist Ihre Aufgabe, den Schaden vollumfänglich zu
dokumentieren. Damit dieser bei der Versicherung des Verursachers geltend gemacht werden kann. Ohne qualifiziertes Sachverständigengutachten ist es Ihnen nicht möglich Ihre Wertminderung geltend
machen zu können.
Hier haben wir Ihnen die Leistungen im Überblick zusammengestellt. Ergänzend erhalten Sie durch einen Klick auf das jeweilige Merkmal eine ausführliche
Beschreibung.
Egal, ob es sich um ein PKW, Motorrad, Zweirad, LKW, Nutzfahrzeug, Sonderfahrzeuge oder Wohnmobil handelt. Sie sind bei einem Unfall als Geschädigter immer beiweispflichtig. Wir unterstützen Sie
hier als unabhängiger Gutachter. Wir dokumentieren und halten den entstandenen Schaden für Sie fest. Anschließend ermitteln wir Reparaturkosten, die Aufwendungen für eine mögliche
Wiederbeschaffung, den verbleibenden Restwert, eine mögliche Wertminderung und einen Nutzungsausfall.
Bei Schäden an Ihrem Fahrzeug, welche ihre Ursache nicht in einem Unfall haben, ist meist eine fundierte Analyse der einzelnen Teile und Komponenten durch einen Gutachter erforderlich.
Nach einem Unfall kann möglicherweise das Fahrzeug nicht wieder zu 100 % in den Ursprungszustand zurück versetzt werden. Infolgedessen weist das Fahrzeug Restschäden auf. In diesem Fall ergibt
sich eine gewisse Minderung des Fahrzeugwertes. Diese Minderung wird durch die Versicherung der gegnerischen Seite erstattet. Eine Erstattung erfolgt jedoch oft nur, wenn diese auch im Gutachten
festgestellt wird.
Wir nehmen eine umfassende und vollständige Bewertung Ihres Fahrzeuges vor. Dabei ist egal, ob es sich hier um eine reine Wertermittlung handelt oder eine Bewertung im Rahmen eines
Unfallgutachtens.
Nach einem Unfall ist der Wert Ihres Fahrzeugs entsprechend gemindert. Als Restwert versteht man den Wert des Fahrzeuges in unrepariertem Zustand. Wir ermitteln gerne für Sie den Restwert Ihres
Fahrzeuges.
Falls nach einem Unfall die Beweislage uneindeutig ist, kommt es oft zum Streit der beteiligten Parteien. Hier ist meist der Unfallhergang und somit auch die Schuldfrage das bestimmende Thema.
Aufgrund dessen ist es umso wichtiger, dass alle relevanten Informationen an der Unfallstelle dokumentiert werden. Anhand dieser Dokumentation kann der genaue Ablauf des Unfalls rekonstruiert und
genauer untersucht werden.
Bei einem gewöhnlichen Haftpflichtschaden wird die Gutachtenerstellung durch die Versicherung abgedeckt. Aus diesem Grund ist es immer sinnvoll einen unabhängigen Gutachter mit der Anfertigung
eines Gutachtens zu beauftragen.
Gerne ermitteln wir den Wert und Zustand Ihres Fahrzeugs. Hier ist es völlig egal, ob PKW, Motorrad, Oldtimer, Bus, Landwirtschaftsmaschine etc.
Gerne ermitteln wir den exakten Wert Ihres Nutzfahrzeuges.
Sogenannte Sonderfahrzeuge gehören in einer Unternehmensbilanz zum beweglichen Sachanlagevermögen. Diese Fahrzeuge zählen zum beweglichen Sachanlagevermögen, weshalb hier eine genaue
Wertermittlung von großer Bedeutung ist.
Die Abgabe des Leasingfahrzeugs ist für viele kein besonders schöner Moment. Wir erstellen Ihnen gerne im Vorfeld der Abgabe ein umfassendes Zustandsprotokoll. Der Kilometerstand und das
jeweilige Alter Ihres Fahrzeugs wird betrachtet, ebenso wie mögliche Schäden. Hier wird von wirklichem Schaden und sogenannten Gebrauchsspuren unterschieden. Kleinere Schäden können im Vorfeld
der Abgabe noch beispielsweise mittels Smart-Repair beseitigt werden. Dadurch können Sie Kosten sparen und vermeiden zugleich eine böse Überraschung bei der Abgabe Ihres Fahrzeuges.
Gerne führen wir eine Bewertung des allgemeinen Fahrzeugzustandes durch.